Störfälle: Zustand

Die Vollzugsbehörden beider Kantone führen regelmässig und ausgehend vom jeweiligen Risiko bei den rechtsunterstellten Betrieben Kontrollen gemäss Störfallverordnung durch. Diese haben zum Ziel, die Eigenverantwortung zu fördern und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. Die Resultate von unseren Kontrollen zeigen grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber auf. Das bedeutet, dass bei einigen Betrieben die Grundsätze der Störfallvorsorge ungenügend beachtet werden.

Ein ungenügendes Sicherheitsmanagement oder eine Auslagerung der Zuständigkeiten von sicherheitsrelevanten Anlagen an Drittfirmen (Out-Sourcing), verbunden mit einer ungenügenden Überwachung durch die Betriebe selbst, sind teilweise die eigentlichen Ursachen von Beanstandungen. Die Mängel werden auf Aufforderung der Vollzugsbehörde in der Regel fristgerecht behoben.