Störfälle: Massnahmen
Die Inhaber von Anlagen, die der Störfallverordnung unterstehen, sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Diese Massnahmen müssen dazu dienen,
- das Gefahrenpotenzial herabzusetzen,
- Störfälle zu verhindern
- und die Auswirkungen von Störfällen ausserhalb des Betriebsareals beziehungsweise auf und neben dem Verkehrsweg zu bewältigen.
Beispiele für Sicherheitsmassnahmen in der Störfallvorsorge sind:
- Einsatzplanung für die öffentlichen Ereignisdienste
- Rückhalteeinrichtungen (für im Störfall freigesetzte) wassergefährdende Flüssigkeiten
- Sensoren zur Messung von toxischen Gaskonzentrationen
- Konsequente Umsetzung von Brand- und Explosionsschutzmassnahmen