Störfälle: Massnahmen

Die Inhaber von Anlagen, die der Störfallverordnung unterstehen, sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Diese Massnahmen müssen dazu dienen,

  • das Gefahrenpotenzial herabzusetzen,
  • Störfälle zu verhindern
  • und die Auswirkungen von Störfällen ausserhalb des Betriebsareals beziehungsweise auf und neben dem Verkehrsweg zu bewältigen.

Beispiele für Sicherheitsmassnahmen in der Störfallvorsorge sind:

  • Einsatzplanung für die öffentlichen Ereignisdienste
  • Rückhalteeinrichtungen (für im Störfall freigesetzte) wassergefährdende Flüssigkeiten
  • Sensoren zur Messung von toxischen Gaskonzentrationen
  • Konsequente Umsetzung von Brand- und Explosionsschutzmassnahmen