Störfälle: Ursachen

Als mögliche Verursacher von chemischen oder biologischen Störfällen gelten gemäss Störfallverordnung (StFV)

  • Betriebe, die gefährliche chemische Stoffe in grösseren Mengen handhaben oder gefährliche Tätigkeiten mit Organismen durchführen.
  • Verkehrswege (Eisenbahn, Strasse, Schifffahrt), auf denen gefährliche Güter transportiert werden.
  • Rohrleitungsanlagen zur Beförderung gasförmiger beziehungsweise flüssiger Brenn- und Treibstoffe.

Die Zahlen der Untersuchungseinheiten gingen durch Produktionsschliessungen und Produktionsverlagerungen langsam zurück. Mit der Revision der StFV im Jahr 2015 wurden die Mengenschwellen der chemischen Stoffe an das neue, internationale Chemikalien-Klassierungssystem (Globally Harmonized System, GHS) angepasst. Im Rahmen dieser Anpassung wurden zusätzliche Betriebe aus dem Geltungsbereich der StFV entlassen.

Für den Vollzug der StFV bei Eisenbahnanlagen von konzessionierten Bahnunternehmungen, Nationalstrassen oder Rohrleitungsanlagen sind nicht die Kantone, sondern der Bund zuständig.