Störfälle

Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen geschützt werden. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, frühzeitig zu begrenzen. Diese Vorsorge gilt auch für den Störfall, weshalb die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen geschützt werden sollen.

Die Grundlage dazu bildet die eidgenössische Störfallverordnung (StFV).

Inhalte aktualisiert im April 2023.

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