Störfälle: Auswirkungen

Als Störfall gilt gemäss Störfallverordnung ein ausserordentliches Ereignis in einem Betrieb, auf einem Verkehrsweg oder an einer Rohrleitungsanlage, bei dem erhebliche Einwirkungen auftreten:

  1. Ausserhalb des Betriebsareals
  2. Auf oder ausserhalb des Verkehrswegs
  3. Ausserhalb der Rohrleitungsanlage

Die Einwirkungen können den Menschen, die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen etc.) oder das Grundwasser betreffen. So kann ein Störfall lebensbedrohliche Auswirkungen auf den Menschen und erhebliche Schädigungen der Umwelt zur Folge haben.

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