Luft: Massnahmen

Durch die bisherigen Luftreinhalte-Massnahmen des Bundes und die Luftreinhaltepläne der Basler Kantone 1990 bis 2010 konnten die Luftschadstoffemissionen reduziert werden. Trotzdem werden in der Region Basel die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung für Feinstaub, Stickoxide und Ozon überschritten. Deshalb besteht nach wie vor bei allen Luftschadstoffen Handlungsbedarf.

Im Luftreinhalteplan beider Basel 2016 sind acht neue Massnahmen formuliert, welche zu einer weiteren Schadstoffreduktion beitragen werden [1]. Ohne weitere nationale und internationale Massnahmen reichen die kantonalen Massnahmen aber nicht aus um die Emissionsziele zu erreichen. Zur Einhaltung der Grenzwerte müssen die Jahresemissionen - schadstoffabhängig und bezogen auf 2016 - um 15 bis 25 Prozent vermindert werden. Der Handlungsspielraum der Kantone stösst hier an seine Grenzen. Kantonale Massnahmen alleine reichen nicht aus, um alle Luftqualitätsziele zu erreichen. Dazu braucht es zusätzliche Massnahmen in allen Bereichen auf nationaler wie auf internationaler Ebene.