Stoffe und Produkte: Massnahmen

Die Belastung der Umwelt durch Chemikalien ist ein globales Problem, weshalb internationale Massnahmen notwendig sind, um die entsprechenden Auswirkungen zu minimieren. Verschiedene internationale Abkommen wurden deshalb durch zahlreiche Staaten, darunter die Schweiz, unterzeichnet, mit dem Ziel, die Schadstoffemissionen zu begrenzen. Die entsprechenden Bestimmungen werden im Schweizer Recht in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verankert. Das im Rahmen des Montrealer Protokolls veranlasste Verbot der Verwendung von ozonschichtabbauenden Stoffen zeigt bereits Wirkung: Eine Umkehrung des bisherigen Ozonabbau-Trends wurde festgestellt. Weitere nennenswerte internationale Abkommen sind das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und das Minamata-Übereinkommen zur Reduktion von Quecksilberemissionen.


Auf nationaler Ebene wird seit dem autonomen Nachvollzug des EU-Rechts im Bereich Chemikalien das Aufrechterhalten eines gleichen Niveaus des Gesundheits- und Umweltschutzes zwischen der Schweiz und der EU verfolgt. Durch die Teilübernahme der Bestimmungen aus der REACH-Verordnung ins Schweizer Recht werden zahlreiche besonders besorgniserregende Stoffe verboten, darunter vor allem Stoffe mit CMR-Wirkungen oder mit persistenten oder bioakkumulierbaren Eigenschaften. Bisher wurden seit der Übernahme der EU-Bestimmungen bereits 54 Stoffe verboten. Zudem werden in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung weitere Verbote und Beschränkungen aus der REACH-Verordnung übernommen sowie weitere nationale Vorschriften verankert.

Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel sind gemäss Schweizer Recht zulassungspflichtige Produkte, sodass die Anforderungen an die entsprechenden Wirkstoffe behördlich überprüft werden können. Der Bund hat zudem einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet. Daraus werden neue Verbote und Beschränkungen resultieren.

Auf kantonaler Ebene kontrollieren die zuständigen Vollzugsbehörden die Einhaltung der Bestimmungen der Chemikaliengesetzgebung im Rahmen von Inspektionen und Marktkontrollkampagnen.

 

 

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