Naturgefahren: Massnahmen

Bund und Kantone haben den Auftrag, den Schutz der Bevölkerung und erheblicher Sachwerte vor Naturgefahren sicherzustellen. Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt heute nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements. Mit einer geeigneten Kombination von verschiedenen Schutzmassnahmen werden bestehende Risiken auf ein akzeptables Mass reduziert und neue, inakzeptable Risiken wenn möglich verhindert.

Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe, bei der alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten haben:

• In der Schweiz sind primär die Gemeinden und Kantone für den Schutz vor Naturgefahren verantwortlich.
• Der Bund nimmt seine strategische Führungsrolle wahr und unterstützt die Kantone finanziell und fachlich.
• Die Bevölkerung nimmt ihre Eigenverantwortung zum Schutz von persönlichen Gütern (Objektschutz) und der eigenen Gesundheit (angepasstes Verhalten im Ereignisfall) wahr.
• Die Versicherungen sichern potenzielle Elementarschäden ab.

Am effektivsten wird einer Gefährdung durch Naturgefahren mit Unterhalt, planerischen Massnahmen respektive einer risikobasierten Raumplanung begegnet. Die Erkenntnisse aus der Gefahrenkartierung fliessen in die kantonalen Richtpläne und die kommunalen Nutzungspläne ein. So können gefährdete Gebiete naturgefahrengerecht genutzt oder freigehalten werden. Denn wo nichts Wertvolles steht, verursacht ein Hochwasser auch keine Schäden an der Infrastruktur.

Wo dies nicht möglich ist, werden technische (z.B. Steinschlagschutznetze, Hochwasserdamm), biologische (z.B. Schutzwald) oder organisatorische Massnahmen (Krisenstab, Notfallkonzepte) getroffen, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren. Dazu gehören auch eine zeitgerechte Warnung, Alarmierung und Information, die im Ereignisfall hilft, Schäden zu reduzieren.

Die bestehende Schutzwirkung soll durch einen sachgerechten Unterhalt und die Instandhaltung von Gewässern, Schutzwäldern und Schutzbauten langfristig gewährleistet werden. Im Vergleich zu technischen Verbauungen ist die Pflege eines stabilen Schutzwaldes um ein Vielfaches günstiger. Zudem erfüllt der Wald zusätzliche Funktionen.

Erdbeben
Die einzige Möglichkeit, Schäden bei Erdbeben zu mindern, besteht im erdbebengerechten Bauen von Neubauten sowie in der gezielten Verbesserung der Erdbebensicherheit bestehender Bauten. Im Kanton Basel-Stadt gelten für Neubauten seit 2001 die aktuellen SIA-Normen; bei Umbauten von bestehenden Gebäuden (Anbau, Aufbau oder Aufstockung, Eingriff in die Tragstruktur) müssen seit 2009 die entsprechenden SIA-Normen berücksichtigt werden [1].

Neben dem erdbebengerechten Bauen kann auch richtiges Verhalten bei einem Erdbeben Menschenleben retten. Im Kanton Basel-Stadt wird die Bevölkerung über die richtigen Verhaltensregeln durch den Notfallflyer der Kantonalen Krisenorganisation [2], durch eine Broschüre der Kantonalen Gebäudeversicherung [3] und durch ein spezielles Poster für die Schulen informiert[4].

Aussicht
Die Schutzmassnahmen der letzten Jahre haben sich vielerorts als wirksam erwiesen. Durch eine permanente Überwachung der Gefahrenprozesse wird sichergestellt, dass sowohl aktuell drohende Gefahren wie auch generelle Veränderungen der Gefährdungssituation frühzeitig erkannt werden.

Im Kanton Basel-Stadt werden in den nächsten Jahren einige Projekte im erweiterten Bereich der Hochwassersicherheit umgesetzt. So wird auch die Thematik des Oberflächenabflusses in eine Gesamtbetrachtung im Einzugsgebiet Riehen/Bettingen einfliessen.