Landschaft: Massnahmen

Es gibt eine Vielzahl direkter und indirekter Massnahmen, die dem Schutz der Landschaft dienen. Vor allem die direkten Massnahmen, die seit den 1990er-Jahren in den jeweiligen Gesetzen über den Natur- und Landschaftsschutz vorgesehen sind, kamen im letzten Jahrzehnt zum Tragen. So ist der Anteil von geschützten Flächen an der gesamten Kantonsfläche im Kanton Basel-Landschaft von 7,5% im Jahr 2010 auf 8,8% im Jahr 2019 gestiegen. Im gleichen Zeitraum blieb der Flächenanteil im Kanton Basel-Stadt mit 0,1% konstant niedrig. Auch die Fläche der gepflegten Waldränder nahm in den vergangenen zehn Jahren ständig zu, was einer strukturreichen und ökologisch wertvollen Landschaft zugutekommt.

Die raumplanerischen Massnahmen wirken sich besonders auf die zuletzt konstant gebliebene Bauzonenfläche aus. Innerhalb der Bauzone sorgen Prozesse der Siedlungserneuerung durch Wohnersatzbauten dafür, dass der Druck auf die Landschaft abnimmt. So wird im Kanton Basel-Landschaft bereits beinahe jede zweite Wohnung im Bestand erstellt. Dabei wird im Schnitt jede abgerissene Wohnung durch 2,1 neue Wohnungen ersetzt. Im Kanton Basel-Stadt erfolgt der Bau neuer Wohnungen ausschliesslich im Bestand beziehungsweise auf Arealen, die sich in Transformation befinden. Seit 2008 steigt der gesamte Wohnungsbestand leicht und stetig an. Weitere Massnahmen, die der ästhetischen und ökologischen Qualität der Landschaft zugutekommen, sind Beiträge im Rahmen der landwirtschaftlichen Direktzahlungen an Biodiversitätsförderflächen und Massnahmen für die Verbesserung oder Erhaltung der Landschaftsqualität.