Landschaft

Landschaft vor einem Gewitter

Der Landschaftsbegriff ist vielfältig besetzt und lässt sich nicht eindeutig definieren. Im Rahmen des Umweltberichts beider Basel wird «Landschaft» als primärer Raum des Nicht-Siedlungsgebiets verstanden.

Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt eine zentrale Rolle. Vor allem im Zuge des Bevölkerungswachstums und durch den erhöhten Ressourcenverbrauch der vergangenen Jahrzehnte wurde die unverbaute Landschaft durch die Ausdehnung des Siedlungsgebiets und der Verkehrsflächen deutlich reduziert. Dieser Druck von aussen hält weiterhin an. Darüber hinaus wird der Landschaftsraum durch intensivierte landwirtschaftliche Nutzung, Bauten ausserhalb der Bauzone mit den entsprechenden Erschliessungsanlagen sowie durch intensivierte Freizeit- und Erholungsnutzung zunehmend unter Druck gesetzt. Dies bewirkt eine Abnahme der Landschaftsqualität und eine Reduktion von zusammenhängenden, grossen Landschaftsräumen.

Der Landschaftsschutz soll dem entgegenwirken. Sein Ziel ist es, einen stabilen Naturhaushalt zu erhalten und ein intaktes Landschaftsbild zu bewahren. Der Landschaftsschutz sichert Pflanzen und Tieren einen ausreichend grossen Lebensraum und den Menschen einen Erholungs- sowie Identifikationsraum.

Der Landschaftsschutz ist als Bestandteil des Natur- und Heimatschutzes grundsätzlich Sache der Kantone, wobei der Bund laut Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Kantone bei dieser Aufgabe unterstützen soll. Dies geschieht vor allem durch spezielle gesetzliche Vorgaben sowie das Aufstellen von Inventaren.

Auf kantonaler Ebene bildet das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz das Rückgrat des Landschaftsschutzes. Neben den Grundsätzen werden hier schützenswerte Objekte sowie die Schutzmassnahmen definiert.

Auch die Instrumente der Raumplanung können direkt und indirekt dem Schutz der Landschaft dienen. Zu den direkten Instrumenten zählen die Naturschutz- und Schonzonen sowie die Landschaftsschutzzonen im Rahmen der Nutzungsplanung. Übergeordnet wirken die Vorranggebiete Landschaft und Landschaftsschutzgebiete im Rahmen der Richtplanung. Auch die aktuellen Richtplananpassungen dienen dem Schutz der Landschaft; sie verfolgen das Ziel einer Siedlungsentwicklung nach innen als Konsequenz der teilrevidierten Anpassung des Raumplanungsgesetzes. Schliesslich unterstützt der Sachplan Fruchtfolgeflächen, der in erster Linie auf die Ernährungssicherheit zielt, indirekt ebenfalls den Schutz zusammenhängender Landwirtschaftsflächen.

Inhalte aktualisiert im 2021.

Mehr zum Thema

Berichterstattung zum Thema Landschaft nach dem DPSIR-Modell