Lärm: Zustand

Der Verkehr entlang von Autobahnen, Kantonsstrassen und stark befahrenen Gemeindestrassen führt zu Lärmbelastungen über den gesetzlich geltenden Immissionsgrenzwerten. Die Sanierung von Strassenabschnitten mit Grenzwertüberschreitungen ist im März 2018 abgelaufen. Mit dem Einbau von lärmmindernden Belägen, der Umsetzung von Geschwindigkeitsreduktionen und dem Bau von lärmabschirmenden Massnahmen auf dem Schallausbreitungsweg (z.B. Lärmschutzwände) konnte die Lärmbelastung in einzelnen Bereichen reduziert werden. Deutlich wird dies durch den sinkenden Anteil lärmbelasteter Personen. Daneben hat der subventionierte Einbau von Schallschutzfenstern als Ersatzmassnahme zu mehr Ruhe in Wohngebäuden geführt.

Die Lärmsanierung entlang von Eisenbahnlinien ist in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bereits umgesetzt. Hierdurch konnten die Lärmemissionen deutlich reduziert werden. Wo möglich und verhältnismässig wurden Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie erstellt. Dennoch gibt es heute weiterhin Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen. Mit den Lärmschutzwänden konnten mehrheitlich nur die unteren Geschosse von angrenzenden Gebäuden geschützt werden. Der Lärm, welcher über die Lärmschutzwände hinweg abgestrahlt wird, führt in den oberen Geschossen weiterhin zu Grenzwertüberschreitungen. Mit den verschärften Emissionsgrenzwerten, die für Güterwagen gelten, und dem damit einhergehenden Verbot der Grauguss-Bremsen seit Anfang 2020, haben die Lärmemissionen in den letzten Jahren abgenommen.

Insbesondere im Kanton Basel-Landschaft, aber auch in Teilbereichen des Kantons Basel-Stadt ist die Wohnbevölkerung Lärmimmissionen durch den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse EuroAirport ausgesetzt. Lärmmessungen an den Messstationen des Flughafens zeigen die Entwicklung der Fluglärmbelastung und haben orientierenden Charakter. Die Start- und Landevorgänge führen in den sensiblen Nachtstunden zu Lärmbelastungen im Bereich der Flugrouten. Die Immissionsgrenzwerte werden in beiden Kantonen grösstenteils eingehalten. Die COVID-19-Pandemie und der damit einhergehende starke Rückgang des Flugverkehrs ist anhand der tieferen Messwerte gegenüber den Vorjahren ersichtlich. Die Lärmimmissionen sind auf einem vergleichbaren Niveau wie vor der COVID-19-Pandemie.

Lärm von Industrie- und Gewerbearealen sind im Kanton Basel-Stadt grösstenteils und im Kanton Basel-Landschaft teilweise in Lärmkatastern erfasst. Mit diesen kann die Lärmbelastung in der Umgebung der Anlagen bei den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen beurteilt werden. In Bereichen, wo die Lärmkataster eine Überschreitung der massgebenden Belastungsgrenzwerte aufweisen, werden Massnahmen zur Reduktion der Lärmemissionen geprüft und, wo verhältnismässig, auch angeordnet.

In den letzten Jahren ist der Trend hin zu einer 24-Stunden-Gesellschaft erkennbar. Der Aussenraum wird durch das sich ändernde Freizeitverhalten stärker genutzt. Deutlich wird dies insbesondere in den warmen Sommermonaten. Die Nutzung des öffentlichen Raumes nimmt durch Boulevardrestaurants und Aussenveranstaltungen zu. Hierdurch entstehen neue Nutzungskonflikte mit der angrenzenden Wohnbevölkerung.

 

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