Biotechnologie: Zustand

Die Vollzugsbehörden beider Kantone führen regelmässig und ausgehend vom jeweiligen Risiko bei den Forschungs- und Biotechbetrieben Kontrollen gemäss Einschliessungsverordnung durch. Diese haben zum Ziel, die Eigenverantwortung zu fördern und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. In den meisten Fällen zeigt sich ein positives Bild. Aber auch heute müssen bei Inspektionen immer wieder Beanstandungen bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen, wie beispielsweise bei der Abfallentsorgung (Sterilisation im Autoklaven vor Ort), oder beim Einsatz von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken gemacht werden. Normalerweise ist durch die festgestellten Mängel keine Gefahr im Verzug. Die Mängel werden auf Aufforderung der Vollzugsbehörde in der Regel fristgerecht behoben.

Seit 2012 werden die Häfen beider Kantone und der Basler Bahnhof St. Johann laufend auf das Vorkommen von gentechnisch verändertem Raps (GV-Raps) kontrolliert, einerseits durch die Selbstkontrolle der Betreiber und andererseits durch die Kontrolle der kantonalen Vollzugsbehörden.

Im Hafen im Kanton Basel-Landschaft wurde im Jahr 2012 lediglich eine GV-Rapspflanze gefunden. Seither wurde kein GV-Raps mehr nachgewiesen.

Hingegen werden im Hafen Basel-Stadt und im Bahnhof St. Johann immer wieder GV-Rapspflanzen an den bereits bekannten Hotspots nachgewiesen. Diese Vorkommen werden umgehend bekämpft. Über die Jahre konnte ein Rückgang erkannt werden. Seit 2016 ist der Bahnhof St. Johann frei von GV-Raps. Wegen der langen Keimfähigkeit des Rapses wird das Gebiet aber noch mehrere Jahre überwacht werden müssen.