Biotechnologie: Massnahmen

Im Bereich der Biotechnologie ist das Vorsorgeprinzip besonders wichtig, da zurzeit noch keine ausreichenden Informationen zu den langfristigen und indirekten Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen vorliegen.

Der Umgang mit Organismen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Die Vorschriften

• schreiben eine allgemeine Sorgfaltspflicht vor,

• regeln den Umgang in geschlossenen Systemen,

• verlangen Sicherheitsmassnahmen und Risikobewertungen,

• regeln Melde-, Bewilligungs- und Informationspflicht

• regeln die Kontrollen durch die kantonalen Vollzugsbehörden.

Aufgrund der im Jahr 2021 im Parlament beschlossenen Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bis Ende 2025, ist der Anbau von GVO in der Landwirtschaft weiterhin verboten.

Gegen den unbeabsichtigten Eintrag von GVO beim Warenumschlag von verunreinigten Ladungen kann momentan nicht vorgegangen werden. Daher ist die kontinuierliche Kontrolle auf unabsichtlich freigesetzten GV-Raps unumgänglich. Durch sofort eingeleitete Bekämpfungen im Falle eines GV-Rapsnachweises kann das Schutzziel der Verhinderung einer GV-Rapsausbreitung erreicht werden.