Biotechnologie: Belastungen

Die Verwendung von pathogenen, gebietsfremden oder gentechnisch veränderten Organismen hat die Unterstellung unter die Einschliessungsverordnung (ESV) zur Folge. Die Forschungslaboratorien und die biotechnischen Produktionsanlagen werden daher als sogenannte «geschlossene Systeme» behandelt. Zu einer Belastung der Umwelt aus diesen Einrichtungen könnte es nur bei einer unbeabsichtigten Freisetzung (Ereignis) kommen.


Im Jahr 2012 wurde in den Häfen beider Kantone und im Basler Bahnhof St. Johann das Vorkommen von unbeabsichtigt freigesetzten GV-Rapspflanzen nachgewiesen. Der Grund dafür liegt beim Warenumschlag von verunreinigten Getreideladungen. Die unbeabsichtigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geht mit der weltweiten Zunahme von Anbauflächen für GVO einher.