Biodiversität: Massnahmen

Massnahmen zum Erhalt der Biodiversität haben in der Schweiz lange Tradition. So wurden 1875 als erste Schutzgebiete die Eidgenössischen Jagdbanngebiete gesetzlich verankert. Im Kanton Basel-Stadt wurde mit der Rheinhalde bereits 1913 das erste Gebiet per Regierungsratsbeschluss unter Naturschutz gestellt. Zusammen mit der Gründung des Schweizerischen Nationalparks (1914), dessen Gründungsorganisation ebenfalls aus Basel stammt, war dies der Beginn vieler weiterer Schutzgebiete in der ganzen Schweiz. Auf Bundesebene folgten später beispielsweise der Schutz der Amphibienlaichgebiete (2001) und der Trockenwiesen und -weiden (2010).

Mit den roten Listen und dem Biodiversitätsmonitoring Schweiz BDM überwacht der Bund den Zustand der Biodiversität seit 2011. Mit dem nationalen ökologischen Netzwerk (REN) hat der Bund eine Grundlage für die bessere Beachtung der Biodiversität in der Raumplanung geschaffen.

Die Wissenschaft sowie der Länderbericht der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) weisen bei Zielerreichungskontrollen darauf hin, dass die bisherigen Massnahmen, die in der Schweiz umgesetzt wurden, zwar gut und teilweise auch erfolgreich, aber längst nicht ausreichend sind. Sie konnten den Verlust an Lebensräumen und der darin lebenden Arten sowie die Verschlechterung der Lebensraumqualität nicht stoppen.

Mit der Strategie Biodiversität Schweiz zeichnet der Bund einen Weg vor, wie der Biodiversitätsverlust gestoppt und Ökosystemleistungen erhalten werden sollen. Die 2012 vom Bundesrat verabschiedete Strategie legt 10 Ziele fest, die in einem Aktionsplan konkretisiert wurden. Dabei wurden unter anderem Massnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität durch sämtliche relevanten Sektoren und zum Aufbau einer ökologischen Infrastruktur aus Schutz- und Vernetzungsgebieten erarbeitet. Der Aktionsplan wurde im Jahr 2017 vom Bundesrat verabschiedet.

Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ist in verschiedenen weiteren Instrumenten des Bundes verankert:

  • Die Agrarpolitik 2018-2021 sieht die Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge vor und die Umweltziele der Landwirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität.
  • Die Waldpolitik 2020 hat ein Wachstum des Anteils der Waldreservate von 5% (2012) auf 8% bis 2020 zum Ziel.
  • Mit dem im Jahr 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz können Gewässer, deren ökologische Funktionen beeinträchtigt sind, mit finanzieller Unterstützung des Bundes renaturiert werden.
  • In einem neuen Kapitel im Natur-und Heimatschutzgesetz über genetische Ressourcen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls.

Die Erhaltung der Biodiversität ist eine Herausforderung, die sowohl lokales, regionales wie globales Handeln erfordert. Das wichtigste Instrument auf globaler Ebene ist dabei die Biodiversitätskonvention CBD. Das im Jahr 2014 von der Schweiz ratifizierte Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene sowie gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft äussert sich im Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023 folgendermassen zum Thema Klimawandel und natürliche Ressourcen: «Der Regierungsrat will die Artenvielfalt von Flora und Fauna unter Berücksichtigung des Klimawandels in den natürlichen Lebensräumen fördern und erhalten und dabei die Natur als Chance erkennen.»

Als wichtige Massnahme zur Erhaltung der Biodiversität strebt der Naturschutz die rechtliche Unterschutzstellung von Gebieten an, welche besonders wertvolle Lebensräume für seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten bieten. Die kantonale Unterschutzstellung erfolgt durch einen Regierungsratsbeschluss und regelt den langfristigen Umgang mit den definierten Gebieten. Seit dem Jahr 2010 konnte der Kanton Basel-Landschaft die unterschutzgestellte Fläche von 7.5% auf 9.7% der Kantonsfläche erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Anteil der per Regierungsratsbeschluss geschützten Fläche 0.2%, allerdings konnten wertvolle Gebiete mit der Zonenplanrevision der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen in Naturschutz- und -schonzonen überführt werden.

Die Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft bieten den Tier- und Pflanzenarten Nischen und Lebensraum im Landwirtschaftsgebiet. Bewirtschafter können z.B. für extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Hecken, Feldgehölze oder Buntbrachen Verträge abschliessen und erhalten für die Flächen finanzielle Beiträge. Der Anteil dieser Biodiversitätsförderflächen im Landwirtschaftsgebiet ist in beiden Kantonen tendenziell steigend. Ende 2021 waren im Kanton Basel-Landschaft 13.53% und im Kanton Basel Stadt 20.13% der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Biodiversitätsförderflächen unter Vertrag.

Die Struktur der Fliessgewässer befindet sich in beiden Kantonen grösstenteils nicht in einem natürlichen Zustand. Die Gewässer sind durch Uferverbauungen beeinträchtigt, wurden begradigt oder in der Vergangenheit vollständig in den Boden verlegt und eingedolt. Intakte Fliessgewässer bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Wasser-, Ufer- und Landlebensräume. Viele spezialisierte Arten sind auf solche Lebensräume in und an Gewässern angewiesen. Zudem bilden Fliessgewässer wichtige Korridore für die ökologische Vernetzung. Die Revitalisierung von Fliessgewässern ist deshalb für die Förderung der Biodiversität von zentraler Bedeutung. Im Jahr 2016 wurden im Kanton Basel-Landschaft 574 km öffentliche, kleinere und mittlere Gewässer untersucht. Davon konnten noch 181 km als natürlich beziehungsweise naturnah eingestuft werden. Der Kanton Basel-Stadt hat im Jahr 2014 im Rahmen der Revitalisierungsplanung die Fliessgewässer inklusive Rhein betrachtet. Es wurden 47.6 km Fliessgewässer untersucht, davon weisen noch 2 km eine natürliche bis naturnahe Struktur auf. Seit dem Jahr 2006 konnte im Kanton Basel-Stadt wieder 1 km Fliessgewässer naturnaher ausgestaltet werden. Im Jahr 2018 wurden im Kanton Basel-Landschaft 5‘450 m Oberflächengewässer revitalisiert.

Seit 2020 forciert der Bund die Ausarbeitung einer «ökologischen Infrastruktur (ÖI)» in den Kantonen. Mit dieser Planung sollen Wert- und Defizitgebiete identifiziert werden und eine Grundlage für die künftige Biodiversitätsförderung gelegt werden. Die Erarbeitung der ÖI hat in den Kantonen BS und BL gestartet. In diesem Rahmen wird gefordert, dass 30% der Landesfläche in irgendeiner Form der Biodiversität zur Verfügung stehen sollen, davon 17% der Landesfläche als rechtlich gesicherte Naturschutzgebiete.