Boden: Massnahmen

Überbaute Böden sind verloren und Schäden an den Böden sind in menschlichen Zeiträumen kaum zu beheben. Es ist somit unabdingbar, mit der Bodenfläche haushälterisch umzugehen und die Böden vorsorgend vor Erosion, Verdichtung und Schadstoffen zu schützen. Dabei sind die Handlungsschwerpunkte regional unterschiedlich. In der Agglomeration Basel liegt der Fokus in erster Linie auf dem haushälterischen Umgang mit Bodenfläche und dem Umgang mit schadstoff-belasteten Böden, namentlich beim Bauen. Im eher ländlich geprägten Teil der Region steht die Erhaltung gesunder Böden bei grossen Bauvorhaben und bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Vordergrund. 

Für den haushälterischen Umgang mit der Bodenfläche (quantitativer Bodenschutz) ist das eidgenössische und kantonale Raumplanungsgesetz (RPG) die rechtliche Grundlage.

Im revidierten eidgenössischen RPG von 2014 wurden zur Verminderung der Zersiedlung unter anderem folgende Grundsätze aufgenommen:

  • Verdichtung der Siedlungsfläche (Siedlungsentwicklung nach innen lenken)
  • Landwirtschaftsflächen und insbesondere Fruchtfolgeflächen erhalten
  • Brachflächen im Siedlungsraum nutzen

Da rund 39% der Bodenfläche in der Region Wald sind, hat die Forstwirtschaft ihre Anstrengungen zum Schutz der Böden vor Verdichtung bereits verstärkt. Verschiedene Massnahmen sollen dazu beitragen, die Böden noch besser vor Verdichtung und Erosion zu schützen. Erwähnt seien:

  • Weitere Sensibilisierung in der Land- und Forstwirtschaft: vermehrter Einsatz von bodenschonenden Bewirtschaftungsmethoden zum Schutz des Ackerbodens vor Erosion (z.B. Mulchsaat bei Mais); Anreize für die Landwirte durch Ressourceneffizienzbeiträge des Bundes für schonende Bodenbearbeitung; Hinweise auf Tragfähigkeit der Böden beim Einsatz von Maschinen (z.B. Messnetz Bodenfeuchte); Hinweise auf besonders erosionsge-fährdete Böden.
  • Bei Grossbaustellen, Bauten in der Landwirtschaftszone und Festanlässen auf der «grünen Wiese»: Fachbegleitung durch bodenkundliche Baubegleiter; Anwendung technischer Anleitungen zum Bodenschutz.

Der Eintrag von Schadstoffen in die Böden soll weiter vermindert werden. Dies wird mit verschiedenen Massnahmen und Vorschriften erreicht. Im Sinne von Beispielen erwähnt seien:

  • Überwachung des Umgangs mit schadstoffbelasteten Böden bei Bauvorhaben
  • Überprüfung von Komposten, Gärgut und Mineraldünger auf Schadstoffgehalte
  • Sorgsamer Umgang mit und geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Hobbygartenbereich
  • Förderung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nach strengen ökologischen Vorgaben (ÖLN) oder biologischer Anbau
  • Emissionsminderungen bei Verbrennungsanlagen und -motoren (z.B. Partikelfilter)
    Einen Spezialfall stellen die in Böden natürlicherweise übermässig vorkommenden Schwermetalle dar. Bekannt sind in der Region Blauen-Nenzlingen mit erhöhten Gehalten an Cadmium, die Erzmatt bei Buus mit erhöhten Gehalten an Arsen und Thallium sowie Gebiete im Laufental mit auffälligen Gehalten an Arsen. In diesen Fällen können Massnahmen nötig sein, um zu vermeiden, dass die Schadstoffe in Nahrungs- oder Futtermittel gelangen.

Ausgewählte Bodenakteure sollen weiterhin auf ihre Handlungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Nur was man kennt, schätzt und schützt man auch. Es ist deshalb wichtig, regelmässig über die Böden zu informieren und über die nötige Fachkompetenz und das Wissen über die Böden der Region zu verfügen.