Energie: Massnahmen

Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes soll das Energiesystem der Schweiz in den nächsten Jahrzehnten sukzessive zu einem nachhaltigen Energiesystem umgebaut werden. Das Schweizer Stimmvolk hat am 21. Mai 2017 dem entsprechend revidierten Energiegesetz zugestimmt. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt unterstützen die Energiestrategie 2050 des Bundes ausdrücklich. Die kantonalen Energiegesetze in den beiden Basel verfolgen dieselben Stossrichtungen. 

Die Kantone sind aufgrund der in der Bundesverfassung beschriebenen Kompetenzverteilung hauptsächlich für den Gebäudebereich zuständig. Dabei setzen sie im Wesentlichen auf den Erlass von Vorschriften im Gebäudeenergiebereich, den Vollzug dieser Vorschriften im Baubewilligungsverfahren sowie die finanzielle Förderung von Wärmeerzeugern auf der Basis erneuerbarer Energien, von Verbesserungen der thermischen Gebäudehüllen und von zukunftsweisenden Gebäudeenergiestandards. In beiden Kantonen können sich Ratsuchende zudem an die öffentlichen Energieberatungen wenden. In Basel-Stadt ist dafür das Amt für Umwelt und Energie zuständig, in Basel-Landschaft im Auftrag von Kanton und Gemeinden die Energiedienstleister EBL, Primeo Energie und BKW. Darüber hinaus bieten die beiden Kantone verschiedene Aus- und Weiterbildungen im Energiebereich an und beraten die Gemeinden in Energiefragen.

Der spezifische Heizwärmebedarf der seit dem Jahr 2010 bewilligten Neubauten beträgt im Durchschnitt zwischen 21 und 32 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Diese Werte liegen weit unter jenen vor Inkrafttreten der Energiegesetze (rund 180 kWh pro Quadratmeter und Jahr). Der Baselbieter Zielwert von 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr wird noch nicht erreicht. Jährlich werden rund 800 Baueingaben für Neubauten in Basel-Landschaft [1] respektive 50 in Basel-Stadt [2] bewilligt.

Bauten im Standard Minergie-P oder Minergie-A unterschreiten die gesetzlich geforderten Werte deutlich und haben deshalb Vorbildcharakter. Ihr Anteil wächst seit ca. 2009 an, auch dank namhafter Förderbeiträge, welche die beiden Kantone an derartige Vorhaben entrichten.

Zu den neuen erneuerbaren Energieträgern zählen Solar- und Windenergie, Umweltwärme und Energie aus Biomasse. Sie werden nach wie vor kontinuierlich ausgebaut. Ihr Anteil hat sich seit 1990 stetig erhöht. Der markante Anstieg seit 2010 im Kanton Basel-Landschaft ist unter anderem auf die vermehrte Nutzung von Umweltwärme durch Wärmepumpen zurückzuführen und auch mit dem Zubau von Photovoltaikanlagen.

Wird der Strom aus Wasserkraft von ausserhalb der Kantonsgrenzen dazugezählt, hat der Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtverbrauch zugenommen. Dazu haben neben der Energiepreisentwicklung insbesondere zwei Massnahmen beigetragen: Einerseits die Förderung von Anlagen, die auf erneuerbarer Energie basieren. Andererseits die gesetzliche Anforderung, dass mindestens 50 % des Warmwasserbedarfs durch erneuerbare Energie gedeckt werden müssen. In Basel-Stadt wirkt sich die Vorschrift des erneuerbaren Ersatzes von fossilen Heizsystemen aus.
Die Wirkung der Klima- und Energiepolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden lässt sich unter anderem darin ablesen, dass der Energieverbrauch in beiden Basel trotz Bevölkerungszunahme und steigender Wirtschaftsleistung seit mehreren Jahren sinkt, der Anteil der fossilen Energieträger ab- und der Anteil der erneuerbaren Energien zunimmt. Damit die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen erreicht werden können, sind weitere Anstrengungen nötig.