Biotechnologie

Um neue Anwendungen und Wechselwirkungen im pharmazeutisch-medizinischen Bereich oder in der Biotechnologie und Landwirtschaft zu erforschen respektive neu zu entwickeln, werden vermehrt Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durchgeführt. Damit die Verwendung dieser Organismen möglichst keinen Schaden für Mensch und Umwelt verursacht, sind diese Tätigkeiten, basierend auf dem Umweltschutzgesetz (USG), in der Einschliessungsverordnung (ESV), der Freisetzungsverordnung (FrSV) und im Gentechnikgesetz (GTG) geregelt. Tätigkeiten, welche im geschlossenen System durchgeführt werden, sind melde- oder bewilligungspflichtig. Entsprechend dem Risiko müssen Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, um das Entweichen von Organismen zu minimieren oder zu verhindern.

Freisetzungsversuche mit GVO für Forschungszwecke bedürfen einer Bewilligung des Bundes, welche erfahrungsgemäss nur mit hohen Sicherheitsanforderungen erteilt wird. Der kommerzielle Anbau von GVO ist aufgrund des im GTG festgelegten Moratoriums bis mindestens Ende 2025 verboten.

Inhalte aktualisiert im März 2024.

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