Altlasten

Baustelle mit belastetem Material

In den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind 1'721 belastete Standorte registriert (Stand 2023). Der frühere Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen stellt heute ein Risiko dar. Die zahlreichen verfüllten Kiesgruben und belasteten Betriebs- und Unfallstandorte zeugen davon. Diese sind heute Quellen für die Belastungen von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Luft und somit eine Gefährdung für die Umwelt und den Menschen.

Seit der Einführung der Altlasten-Verordnung im Jahr 1998 mussten in den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bisher 33 aktive Standortsanierungen durchgeführt werden, weil von den Standorten unzulässig viele Schadstoffe in die Umwelt – meist ins Grundwasser – gelangt waren. 55 Standorte sind 2023 noch als sanierungsbedürftig eingestuft. In diesen Fällen spricht man von eigentlichen Altlasten. Bei untersuchungsbedürftigen Standorten muss noch durch eine altlastenrechtliche Voruntersuchung geklärt werden, ob ein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf vorliegt. Alle anderen belasteten Standorte sind hingegen Areale, bei denen zwar Schadstoffe im Untergrund vorhanden sind, von denen aber in ihrem aktuellen Zustand keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Diese Areale werden je nach Schadstoffgehalt überwacht oder als "Bauherrenaltlast" bei Bautätigkeit saniert.

Inhalte aktualisiert im März 2024.

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Berichterstattung zum Thema Altlast nach dem DPSIR-Modell: